Zahlung an den Betreuer/die Betreuerin:
- Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Betreuungsumfang und sollte für die Betreuung von ein bis zwei Personen – unserer Empfehlung nach – zwischen € 60,00 und € 80,00 pro Tag liegen.
- Für die An- und Abreise der Betreuer/innen ist ein Fahrtkostenzuschuß in Höhe von dzt. € 120,00 je Turnus zu entrichten.
- Die dzt. Mindestabgaben an die SVA der gew. Wirtschaft betragen € 171,00 /Monat (2018). Dieser Betrag wird jährlich geringfügig angepasst.
- Die Unterbringung und Verköstigung des Betreuungs-Personals erfolgt im Haushalt der zu betreuenden Person und ist kostenfrei.
Zahlung an Salus24:
- Für die Vermittlung der selbständigen Betreuer/innen, sowie für die laufende Qualitätskontrolle über den gesamten Zeitraum der Tätigkeit, ist eine Vermittlungs- u. Spesen-Pauschale von dzt. € 150,00 inkl. MWSt. pro Monat zu entrichten.
- Als unentgeltliche Zusatzleistung übernehmen wir gerne alle notwendigen Behördengänge und Förderanträge für Sie.
Zuschuss Sozialministeriumservice:
- Beim Einsatz von zwei selbständigen Betreuern/innen, wird (unter Berücksichtigung der Richtlinien) ein Zuschuss zur Unterstützung der 24-Std.-Betreuung in Höhe von € 550,00 pro Monat gewährt.